Laut dem Schweizer Windkonzept gehört Freiburg zu den Kantonen mit einem interessanten Potenzial. In diesem Zusammenhang stellt sich ganz vulgär die Frage: Wie plant man den Bau von Windparks?
Zusammenfassend
Die Kantone legen im Auftrag des Bundes im kantonalen Richtplan Gebiete fest, die sich für die Erzeugung von Windenergie eignen. Die Projekte müssen dann in einen Zonen- oder Nutzungsplan aufgenommen werden, wofür die Gemeinden zuständig sind. Schließlich ist für jede Windkraftanlage eine Baugenehmigung erforderlich. Sobald der kantonale Richtplan erstellt ist, müssen die Kantone ihn dem Bund vorlegen, der ihn prüft und genehmigt. Dies war im August 2020 für den Richtplan des Kantons Freiburg der Fall.
Verfahren
Der erste Schritt ist durch Art. 3 der Raumplanungsverordnung gegeben, der die Behörden verpflichtet, bei der Genehmigung eines Nutzungsplans eine umfassende Interessenabwägung vorzunehmen. Die Kantone müssen die von der Realisierung des Windparks betroffenen Interessen ermitteln, diese Interessen nach einem vorgegebenen Massstab und Auswahlkriterien beurteilen und die beurteilten Kriterien optimieren, d.h. in den endgültigen Entscheid einbeziehen.
Ist ein Projekt erst einmal in den Richtplan aufgenommen, muss man sich mit der Nutzungsplanung befassen, deren Annahme die Kriterien von Art. 24 des Bundesgesetzes über die Raumplanung erfüllen muss. Dieser verlangt zum einen, dass die Errichtung der Anlagen an dem gewählten Ort durch ihre Zweckbestimmung vorgegeben ist, und zum anderen, dass keine überwiegenden Interessen dem Vorhaben entgegenstehen. Daher muss an dieser Stelle eine neue Interessenabwägung vorgenommen werden. Es wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung und ein Bericht gemäss Art. 47 der Raumplanungsverordnung erstellt.
In einem letzten Schritt müssen Windkraftanlagen eine Baugenehmigung erhalten, die weitgehend durch den Inhalt des Nutzungsplans bestimmt wird.
Ein prozedurales Beispiel :
Im Fall des Windparks auf dem Schwyberg prüfte das Bundesgericht den Freiburger Richtplan und befand, dass der Kanton Freiburg zwar nicht nachgewieseń hatte, dass der Standort Schwyberg die von ihm identifizierten und definierten Kriterien erfüllte. Das Projekt hatte folglich keine ausreichende Grundlage im Richtplan und verstieß gegen Bundesrecht. Es ist jedoch zu beachten, dass der Freiburger Richtplan einen Sonderfall darstellte, da er selbst erwähnte, dass die ausgewählten Standorte noch geprüft werden müssten. Der Richtplan war im Übrigen noch nicht vom Bundesrat genehmigt worden.
Studie über die Auswirkungen
Art. 10a des Bundesgesetzes über den Umweltschutz verpflichtet die Behörden, die Vereinbarkeit des Windkraftprojekts mit den Umweltbestimmungen durch die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu prüfen. Diese werden in der Regel im Rahmen von Verfahren durchgeführt, die im Bundesrecht vorgesehen sind. Es kommt jedoch vor, dass das Bundesrecht für bestimmte Anlagen kein entscheidendes Verfahren festlegt. In diesem Fall sind es die Kantone, die ein Verfahren vorsehen müssen, das zu einer umfassenden Umweltverträglichkeitsprüfung nach Art. 5 Abs. 3 der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung führt. Demnach müssen die Merkmale des Projekts, das einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen werden soll, mit ausreichender Genauigkeit bestimmt werden, damit die Behörde prüfen kann, ob das Projekt den eidgenössischen Vorschriften über den Umweltschutz entspricht. Im Kanton Freiburg ist das Verfahren in der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfungen und die massgeblichen Verfahren (nachfolgend: UVPV-FR) geregelt.
Derzeit
Im Kanton Freiburg wurde am 24. März 2022 von Grossratsmitgliedern aller politischen Parteien ein Mandat eingereicht, das die vollständige Revision des kantonalen Richtplans in Bezug auf die Windenergie verlangte. Dieses letzte Mandat wurde am 5. September 2023 angenommen. Schließlich, am 26. Januar 2024, ernannte der Staatsrat einen Lenkungsausschuss hat den Auftrag : “die Windkraftplanung zu überprüfen, sie gegebenenfalls zu aktualisieren und zu prüfen, ob andere Kriterien als die gewählten die Auswahl der besten Standorte bestimmen können, unter Einhaltung der gesetzlichen Verfahren”.
Weiterführende Informationen :
Für einen nicht vollständigen Überblick über die verschiedenen Herausforderungen von Windparks in Freiburg empfehlen wir Ihnen, einen Blick auf den Leitfaden für die Planung von Windparks zu werfen, der im Mai 2017 vom Amt für Energie des Kantons erstellt wurde.
Um einen detaillierteren Einblick in die Planung von Windparks zu erhalten, empfehlen wir Ihnen, den Artikel von Yasmine Sözerman in BR/DC 4/2019 zu lesen, den Sie hier finden und auf den sich dieser Artikel stützt.